Rechtsprechung
BFH, 31.01.2000 - IV B 114/99 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,12035) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
- Wolters Kluwer
Rechtsanwalt - Anordnung einer Betriebsprüfung - Rücknahme der Betriebsprüfungsanordnung - Feststellungen des Prüfers - Betriebsprüfungsbericht
- Judicialis
-
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 26.03.1980 - I B 23/80
Richterablehnungsgesuch - Abänderung des Richterablehnungsgesuch
Auszug aus BFH, 31.01.2000 - IV B 114/99
Da das Ablehnungsgesuch eingelegt worden ist, nachdem das FG eine die Instanz abschließende Entscheidung erlassen hatte, fehlte ihm offenkundig das Rechtsschutzinteresse (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. März 1980 I B 23/80, BFHE 130, 20, BStBl II 1980, 335;… Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 51 Rdnr. 21, m.w.N.). - BFH, 27.03.1992 - VIII B 31/91
Mitwirkung eines abgelehnten Richters bei der Entscheidung über das ihn …
Auszug aus BFH, 31.01.2000 - IV B 114/99
Über offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuche können die abgelehnten Richter mitentscheiden (vgl. BFH-Beschluss vom 27. März 1992 VIII B 31/91, BFH/NV 1992, 619).
- BFH, 15.12.2000 - VII B 201/00
Pauschale Ablehnung aller Berufsrichter
Wie die beiden schon zuvor vom FG als rechtsmissbräuchlich abgewiesenen Ablehnungsgesuche des Klägers (…bestätigt vom Bundesfinanzhof --BFH--, Beschlüsse vom 16. September 1999 VII B 231/99, BFH/NV 2000, 331, und vom 31. Januar 2000 IV B 114/99, BFH/NV 2000, 872) diene auch das neuerliche Gesuch offensichtlich nur dem Zweck, über den Weg des Ablehnungsgesuchs angebliche rechts- bzw. verfahrensfehlerhafte Entscheidungen des erkennenden FG-Senats zu korrigieren bzw. drohende ablehnende Entscheidungen zu vermeiden.